Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen - Rüdisüli Maler AG - Stäfa

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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
 
 
1.    Grundsätzliches
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen einen integrierenden Bestandteil der Offerten und Auftragsbestätigungen und somit der zwischen dem Kunden (nachfolgend: Besteller) und der Rüdisüli Maler AG (nachfolgend: Unternehmer) abgeschlossenen Verträge dar. Soweit im nachfolgenden nichts abweichendes vereinbart wird, gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts.
 
2.    Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten, nutzen und speichern Ihre Personendaten digital. Diese Personendaten bearbeiten wir primär, um unsere werkvertraglichen Leistungen erbringen, dokumentieren und abrechnen zu können. Wir berücksichtigen bei der Datenbearbeitung die Grundsätze der Rechtmässigkeit, der Verhältnismässigkeit, der Zweckbindung, der Richtigkeit und der Transparenz.  Der Unternehmer verpflichtet sich keine Personenbezogenen Daten (Namen, E-Mail, Telefonnummern usw.)  zu veröffentlichen. Der Unternehmer ist berechtigt, die Werkleistung, inklusive Bilder für Werbezwecke zu verwenden. Für das Veröffentlichen der Bilder (Homepage, Soziale Medien, etc.) vom Werksobjekt des Unternehmers, muss der Unternehmer den Besteller resp. den Eigentümer des Objektes, mündlich oder schriftlich anfragen. Der Besteller/Eigentümer kann jederzeit, mündlich oder schriftlich, bei der Rüdisüli Maler AG Rekurs einlegen. Der Unternehmer nimmt unverzüglich die Bilder von der entsprechenden Seite.
 
3.    Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Vertragsbeziehungen zwischen dem Besteller und Unternehmer. Die Bestimmungen haben ausschliessliche Geltung. Abweichende Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
 
4.    Vertragsschluss und Leistungserbringung
Eine verbindliche Annahme des Vertragsschlusses vonseiten des Unternehmers liegt erst mit der Auftragsbestätigung oder Aufnahme der Arbeiten vor. Offerten stellen damit ausdrücklich Anträge ohne Verbindlichkeit dar. Ab Auftragsbestätigung sind die offerierten Preise für eine Ausführung der Arbeiten innert drei Monaten verbindlich. Sollte die offerierten Arbeiten innert drei Monaten nach Auftragsbestätigung trotz gehörigem Angebot vonseiten des Unternehmers nicht ausgeführt werden können, so hat der Unternehmer das Recht, im Fall von Materialkosten- und Lohnänderungen, die Arbeiten zu entsprechend geänderten Preisen anzubieten. Wird das geänderte Angebot vom Besteller nicht akzeptiert, so gilt der Auftrag als widerrufen. Der Zeitpunkt und die Dauer der Ausführung werden in gegenseitiger Absprache festgelegt. Entstehen durch Umstände, welche der Besteller zu verantworten hat, Mehrkosten, so sind diese vom Besteller zu tragen.

5.    Pflichten des Bestellers
Der Besteller hat für die Dauer der auszuführenden Arbeiten einen Toilettenzugang für die Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnen sicherzustellen. Sollte dies nicht möglich sein, wird durch den Unternehmer eine Toilettenkabine z.B. Toi Toi kostenpflichtig zulasten des Bestellers organisiert. Ebenso stellt der Besteller sicher, dass vor Ort Wasser und Strom, soweit zur Auftagserfüllung erforderlich, zur Verfügung stehen. Das Weg- oder Umräumen von Mobiliar und Deko-Artikeln liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Bestellers oder des Eigentümers. Wir räumen Gegenstände nur um, wenn es für unsere Arbeit unausweichlich wird. Für Transport- und Demontageschäden an Mobiliar, Sonnenschutzanlagen, elektronischen Geräten, Lampen usw. können wir keine Haftung übernehmen.

6.    Zusatzaufträge
Wird vonseiten des Bestellers eine in der Offerte nicht vorgesehene Leistung verlangt, hat der Unternehmer Anspruch auf gesonderte Vergütung nach Absprache. Fehlt eine Absprache über die Höhe der Mehrkosten, so ist eine branchenübliche Vergütung (z.B. per Stundentarif, SMGV) für die entsprechenden Zusatzleistungen geschuldet. Der Unternehmer weist den Besteller vor der Ausführung der entsprechenden Zusatzaufträge auf die jeweiligen Mehrkosten hin.

7.    Zahlungskonditionen
Zahlungen gelten erst als geleistet, wenn sie auf dem Konto des Unternehmers gutgeschrieben wurden. Die Rechnungen des Unternehmers sind, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Nach Ablauf der 30-tägigen Zahlungsfrist werden die ausstehenden Beträge mit dem gesetzlichen Verzugszins von 5% p.a. belastet. Beanstandungen durch den Besteller haben keinen Einfluss auf die Fälligkeit der Rechnungen des Unternehmers. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen.

8.    Verzug in der Werkausführung
Ist der Unternehmer aus Gründen, welche kein Verschulden seinerseits begründen (beispielsweise ungünstige Witterungs- und Trocknungsbedingungen, Lieferverzug von Material, unvorhergesehener Ausfall von Mitarbeitern, Pandemien, Seuchen usw.), mit der Werksausführung in Verzug, so kann der Besteller aus der verspäteten Ablieferung des Werkes keine Ansprüche geltend machen. Der Rücktritt vom Vertrag ist bei unverschuldetem Verzug ausgeschlossen.

9.    Garantie / Haftung
Das Unternehmen gewährleistet die sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Malerarbeiten nach dem aktuellen Stand der Technik in der Schweiz, welcher sich aus den relevanten technischen Normen und Empfehlungen sowie Merkblättern des SMGV ergibt. Die Parteien haften grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechts. Die Haftung wird soweit gesetzlich zulässig, betragsmässig auf den Wert der vereinbarten Vergütung für die jeweiligen Leistungen beschränkt. Zudem ist die Haftung des Unternehmens für Mangelfolgeschäden und für entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

10.  Versicherungen
Der Unternehmer erklärt, für seine zivilrechtliche Haftung durch Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten (Personenschäden u. Sachschäden) versichert zu sein. Betriebshaftpflichtversicherung bei Zürich Versicherungen Police 15.886.210 ,  Maximale Leistungen pro Ereignis sind
CHF 5'000 000.-.

11.  Abnahme / Beanstandungen
Mit der Abnahme des Werkes geht das Werk an den Besteller über. Die Abnahme erfolgt durch eine gemeinsame Begehung (Abnahme) und / oder durch die Inbetriebnahme des Werkes oder Teilen davon, durch den Besteller. Erfolgt eine Anzeige der Bauvollendung so gilt das Werk 10 Tage nach Versand der Anzeige ebenfalls als abgenommen, falls nicht vorher eine entsprechende Abnahme erfolgt ist. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungspflicht innerhalb welcher Mängel an der Leistung geltend gemacht werden können (Verjährungsfrist). Für Beschädigungen unserer Leistungen, die durch Dritte oder sonstige Umstände, welche durch den Auftraggeber nicht beeinflusst werden können oder konnten, kann keine Haftung beim Auftragnehmer geltend gemacht werden.

12.  Unterhalt von Beschichtungen
Es ist Aufgabe des Bestellers, sich um den Unterhalt bzw. die Instandhaltung des erstellten Werkes zu kümmern. Alle Beschichtungen unterliegen natürlichen Alterungs-, Verschleiss- und Abbauprozessen. Daher kann das Unternehmen für Kreidungen, Farbtonveränderungen und Verschmutzungen insbesondere durch Algen oder Pilze auch keine Haftung übernehmen. Die erwähnten Prozesse sind je nach Standort und verwendeten Produkten unterschiedlich. Der Besteller muss diese mit regelmässigen Kontrollen selbst überwachen oder durch Fachpersonen überwachen lassen. Allfällige mitgelieferte Instandhaltungsanleitungen geben darüber detailliert Auskunft.

13.  Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung ist Stäfa. Für Klagen (inklusive Betreibungen und damit zusammenhängender Verfahren) des Unternehmers gegen den Besteller ist die Zuständigkeit am Sitz resp. Wohnsitz des Bestellers vorbehalten. Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht.
 

Gültig ab 1. Januar 2023
Unsere AGB stehen auch als PDF-Download  
im folgenden Link zur Verfügung:
 
AGB   -  Impressum
RÜDISÜLI MALER AG
Dorfstrasse 2 - 8712 Stäfa
info@ruedisueli-maler.ch

T: 044 926 36 82
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